Wenn Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung Zeit in Kita, Hort, Schule, Wohneinrichtung oder Verein verbringen, stehen sie in einem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zu den betreuenden Erwachsenen. Dieses Ungleichgewicht ermöglicht Grenzüberschreitungen. Um dieses Risiko zu minimieren, muss für alle Beteiligten klar sein, was Gewalt ist, was Erwachsene (nicht) dürfen und an wen man sich wenden kann, wenn es zu Gewalt gekommen ist. Das einrichtungsspezifische Schutzkonzept soll diese Punkte aufgreifen, regeln und Transparenz in alle Richtungen schaffen – und vor allem gelebt werden.
Bei Interesse füllen Sie bitte das Kontaktformular aus – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
… alle, die im beruflichen Kontext mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung in Kontakt kommen, z.B. in Schulen, Kitas, Horten, Jugendwohngruppen, Beratungsstellen, ambulanten Angeboten der Kinder- und Behindertenhilfe, Sport- und Freizeitvereinen, auf Ferienfahrten, Kinder- und Jugendfestivals, für Tagesmütter und -väter, etc.
In unserem Institut bieten wir eine eintägige Weiterbildung zum Thema Schutzkonzepte in Institutionen – Grundlagen der Schutzkonzept(weiter)entwicklung an, in welcher wir Ihnen die Grundlagen für eine selbstorganisierte Schutzkonzeptentwicklung an die Hand geben.
